Regionalgruppe WYLAND

der Swiss Sheep Dog Society  SSDS



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Statuten

 

 

Name, Sitz und Zweck

 

                                  Art. 1

 

 

Name und Sitz        Die Regionalgruppe Wyland ist ein Verein, gemäss Art. 60 ff des

                                   Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz am Wohnort

                                   des Präsidenten/der Präsidentin. Es ist eine Sektion des Swiss

                                   Sheep Dog Society. Für die Regionalgruppe Wyland gelten die

                                   Statuten des SSDS.

                                   Um die Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Regional-

                                   gruppe besser zu verteilen, wird ein eigener Vorstand gewählt

                                   und eine eigene Kasse geführt. Zu diesem Zweck sind diese

                                   Statuten in Kurzform nötig.

 

 

 

                                   Art. 2

 

 

Zweck                       Die Regionalgruppe Wyland übernimmt die Aufgaben, welche

                                   in den Statuten des SSDS vorgesehen sind.

 

                                   Es sind dies:

-      Ausbildung von Hundeführer/innen in der Region

-      Organisation und Durchführung von Arbeitsprüfungen

-      Gedankenaustausch und Pflege der Kameradschaft.

 

 

Mittel                         Jahresbeitrag und Beitrag für die Ausbildungskurse. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Richtlinien des SSDS sind zu berücksichtigen.

 

 

 

Mitglieder                 Alle Personen, welche Mitglieder der Swiss Sheep Dog Society

                                   (SSDS) sind, können in der Regionalgruppe Wyland Mitglied

                                   werden, Minderjährige nur im Einverständnis der Eltern oder des

                                   gesetzlichen Vertreters. Sie haben das Stimmrecht ab 16 Jahren.

 

                                   Auch juristische Personen können die Mitgliedschaft erwerben.

 

                                   Wer in die Regionalgruppe eintreten will, kann sich beim aktuellen

                                   Präsidenten der RG melden.                               

 

                                   Natürliche Personen, die während 20 Jahren ununterbrochen

                                   Mitglied der RG Wyland waren, werden an der General-

                                   versammlung als Ehrenmitglieder ernannt.

                                   Die Ehrenmitglieder geniessen die gleichen Rechte wie die

                                   ordentlichen Mitglieder.

 

                                   Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt, Streichung oder

                                   Ausschluss.

 

 

Organisation           Die Regionalgruppe besteht aus:

 

-      Aktiven Mitgliedern des SSDS (Anmeldung mittels

Formular des SSDS)

-      Einem Vorstand bestehend aus mindestens 4 Mitgliedern

-      Zwei Kassenrevisoren

-      Mindestens zwei Übungsleitern

 

 

Vorstand                  Der Vorstand regelt die laufenden Geschäfte und informiert die

                                   Regionalgruppen Mitglieder. Er besteht mindestens aus:

 

-      Präsident (Vorsitz)

-      Vizepräsident (Stellvertretung)/Ausbildungsleiter

-      Aktuar

-      Kassier

 

 

TK                              Ein Mitglieder der RG wird von der Generalversammlung als

                                   Mitglied in der Technischen Kommission des SSDS gewählt. Es

                                   muss sich dabei um kein Vorstandsmitglied handeln.

 

 

GV                             Die Generalversammlung bildet das oberste Organ der RG.

                                   Sie wählt die anderen Organe und hat die Aufsicht über deren

                                   Tätigkeit. Sie soll bis spätestens Ende März eines jeden Jahres

                                   durchgeführt werden.

 

                                   Die Einberufung zur ordentlichen Generalversammlung erfolgt

                                   durch Mitteilung des Vorstandes an die Mitglieder in schriftlicher

 

 

                                   oder elektronischer Form, mindestens 21 Tage vor der

                                   Generalversammlung und unter Bekanntgabe der

Traktandenliste.

 

Diese sollte folgende Traktanden beinhalten:

 

-      Protokoll

-      Mutationen

-      Jahresrechnung

-      Wahlen

 

a.   Vorstand

b.   Präsident

c.   Rechnungsrevisoren

d.   Übungsleiter

e.   Technischer Delegierter

 

-      Rückblick und Ausblick

-      Bericht Technischer Delegierter

-      Verschiedenes

 

 

 

Auflösung                Die Auflösung der Regionalgruppe richtet sich nach den Statuten

des SSDS. Ein allenfalls bei der Auflösung vorhandenes Vermögen der Regionalgruppe ist der Kasse des

SSDS zu übergeben.

 

 

 

Haftung                    Für die Verbindlichkeiten der RG Wyland haftet ausschliesslich deren Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftbarkeit der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Mitglieder der Regionalgruppe sowie der gesamte Vorstand

der RG haften nicht für ein eventuelles Defizit in der Kasse der

Regionalgruppe.

 

 

 

Schlussbestimmung

 

Diese Statuten wurden an der ausserordentlichen Generalversammlung der Regionalgruppe Wyland vom 28. April 2023 angenommen und treten sofort in Kraft.

 

Im Namen der Regionalgruppe Wyland